Beitragsordnung

§ 1 Allgemeines

Diese Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und kann von dieser geändert werden. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Geschäftsjahr, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.

§ 2 Beiträge

Der Jahresbeitrag beträgt 75 EUR für natürliche Personen und 150 EUR für juristische Personen.
Natürliche Personen bezahlen bis einschließlich dem Geschäftsjahr, in dem sie das 35. Lebensjahr vollenden, einen Jahresbeitrag von 35 EUR.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 3 Zahlungsweise und Fälligkeit

Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Festsetzungsbeschluss gefasst wurde.Die Beitragszahlung erfolgt durch Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 10.06.2022.