Aktuelle Veranstaltungen

 

Rechtliche Anforderungen an den Klimaschutz für Kommunen. 9. März 2023, 19.00 Uhr

Rechtliche Anforderungen an den Klimaschutz für Kommunen
Kommunale Daseinsvorsorge oder Pflichtaufgabe?

Einflussmöglichkeiten auf den Klimaschutz bestehen für Kommunen im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie. Art. 28 Abs. 2 GG eröffnet Handlungsspielräume, insbesondere im Bereich der Bauleitplanung, bei der Änderung gemeindlicher Baumschutzsatzungen oder der Schaffung von Freiraum- und Klimaschutzsatzungen. Auch die Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur kann einen wichtigen Baustein bilden. Gravierende Anforderungen werden bei der klimaneutralen Gebäudesanierung entstehen.

Die verschiedenen Perspektiven wollen wir zusammen mit Dr. Manuela Rottmann, MdB, Felicia Petersen, Verbandsjuristin, Informationsdienst Umweltrecht e.V., und Iris Dilger, Geschäftsführerin, Die Wohnkompanie Rhein Main GmbH, beleuchten.

Donnerstag, den 9. März 2023, um 19:00 Uhr
in der „Schweizer 5“, Schweizer Str. 5, 60594 Frankfurt am Main

Felicia Petersen
Verbandsjuristin
Informationsdienst Umweltrecht e.V.

Dr. Manuela Rottmann
Oberbürgermeister-
Kandidatin für Frankfurt

Iris Dilger
Geschäftsführerin
Die WOHNKOMPANIE
Rhein Main Gmbh

NRW: Dienstag, dem 7. Februar 2023, 19.00 – 20.30 Uhr: Selbstbestimmtes Sterben – aber wie?

Liebe Mitglieder, liebe Interessierte,

wir freuen uns, Sie und Euch zu der Online-Veranstaltung zum Thema Sterbehilfe mit den Bundestagsabgeordneten Lukas Benner, Katrin Helling-Plahr und Kirsten Kappert-Gonther mit dem Titel

Selbstbestimmtes Sterben – aber wie?
am
Dienstag, dem 7. Februar 2023, 19.00 – 20.30 Uhr,
einladen zu können.

Ihr/Euer NRW-Team von RechtGrün

Download: Flyer Sterbehilfe

Diskussionsveranstaltung 26.10.2022 | Justitia quo vadis?

Justitia quo vadis?

Ein Jahr vor Ende der Legislaturperiode „knirscht“ es bei Einführung der elektronischen Akte, bei der Belastung ist die hessische Justiz in der Spitzengruppe und viele Bedienstete werden in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden.
Mit einem Maßnahmenkatalog von mehr Stellen, besserer Besoldung und Absenkung der Einstellungskriterien soll dem jetzt entgegengewirkt werden.

Was bedeutet das im Detail? Und: Reicht das?

Dies wollen wir zusammen mit Herrn Staatsminister der Justiz, Prof. Dr. Roman Poseck, Frau Vizepräsidentin des Hessischen Landtags, Heike Hofmann, und der rechtspolitischen Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Frau Hildegard Förster-Heldmann am

Mittwoch, den 26. Oktober 2022, um 16:00 Uhr
im Haus am Dom, Domplatz 3, 60311 Frankfurt
unter der Moderation von Anna-Sophia Lang (FAZ) diskutieren.

Heike Hofmann
Vizepräsidentin des
Hessischen Landtags

Prof. Dr. Roman Poseck
Hessischer Staatsminister
der Justiz

Hildegard Förster-Heldmann
Rechtspolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen

 

 

Bitte beachten: Im öffentlichen Bereich des Gebäudes
besteht Maskenpflicht

Letzte Information zum Treffen im Wilma Wunder

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Euch zu unserer Mitglieder- und Interessiertenversammlung am kommenden Mittwoch, 24.8.2022 um 18:30 Uhr bei Wilma Wunder, Martin-Luther-Platz 27, 40212 Düsseldorf, begrüßen zu dürfen, zu der ihr Euch zahlreich angemeldet habt.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, uns einmal persönlich kennenzulernen.
Inhaltlich werden wir mit Franziska Ribechini sowie Benjamin Limbach und Daniela Brückner, die ebenfalls ihr Kommen angekündigt haben, über die künftige NRW-Justizpolitik diskutieren.

Einladung zum Mittagsempfang am Freitag, den 24. Juni 2022 um 13.00 Uhr

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

eine erfolgreiche Digitalisierung wird das künftige „Miteinander für das Recht“ bestimmen. Entscheidende Schritte in diese Richtung müssen schon in dieser Legislaturperiode gelingen. Hierzu wollen wir mit Ihnen gerne ins Gespräch kommen. Wir laden Sie herzlich ein zum

RechtGrün Mittagsempfang
am Freitag, 24. Juni 2022 um 13.00 Uhr im Congress Center Hamburg,
Halle H
(AdvoTec), Congressplatz 1, 20355 Hamburg

Kurzvortrag:

„Ein Fax in die Zukunft – Wie gelingt der Durchbruch der Digitalisierung der deutschen Justiz?“
Dr. Till Steffen, MdB, Parlamentarischer Geschäftsführer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Justizsenator Hamburg a.D.

Anschließend laden wir zu einem Mittagsimbiss ein. Wir würden uns über Ihre Teilnahme sehr freuen!

Ingrid Hönlinger, Vorsitzende
Antje Niewisch-Lennartz

 

Patentrezept zur Pandemiebekämpfung: Freitag, 10. Juni 2022 um 17.00Uhr, Bayerischer Landtag

Patentrezept zur Pandemiebekämpfung
Wie soll Deutschland auf Forderungen reagieren, Impfstoffpatente auszusetzen?

Patente verleihen als nationale Schutzrechte ein zeitlich begrenztes Monopolrecht auf die wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen. Besonders auf dem Gebiet der Medizin- und Pharmatechnik ist der Patentschutz im Spannungsfeld zwischen
wirtschaftlichen Interessen und ethischen Anforderungen mitunter hochumstritten.
Die Corona-Pandemie hat auch an dieser Stelle ein Brennglas auf bestehende Konflikte gerichtet.

Freitag, 10. Juni 2022 um 17.00Uhr,
Bayerischer Landtag, Konferenzsaal,
Max-Planck-Straße 1, 81675 München

Anmeldung

  • Es diskutieren mit Ihnen:
    Melissa Scharwey, Politische Referentin Medikamentenkampagne
    Ärzte ohne Grenzen Deutschland
  • Dietrich Tergau, Patentanwalt, Vorstandsmitglied des
    Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte
  • Niels Lau, Abteilungsleiter Recht, Wettbewerb und Verbraucher-politik BDI e.V.Im Anschluss gegen 19Uhr laden wir Sie zum Empfang mit Imbiss ein. Bitte nutzen Sie den Button oben zur Anmeldung. Am Eingang in das Landtagsgebäude gibt es eine Sicherheitskontrolle.Bitte nehmen Sie Ihren Ausweis mit. Gerne können Sie die Einladung an Interessierte weiterleiten.
    Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen.Ingird Hönlinger
    Antje Niewisch-Lennartz
    Vorsitzende RechtGrün e.V.

 

 

3. Februar 2022, 19.00 Uhr: Patentrezept zur Pandemiebekämpfung?

Patentrezept zur Pandemiebekämpfung?

Wie soll Deutschland auf Forderungen reagieren, Impfstoffpatente auszusetzen?

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden Forderungen nach einer Aufhebung des Patentschutzes erhoben.

  • Aber welche Rolle spielen Patente in der weltumspannenden Corona-Pandemie?
  • Sind Patente ein Hindernis für den Infektionsschutz oder sind sie ein Innovationstreiber für eine zügige Impfstoffentwicklung?
  • Kann eine Aufhebung des Patentschutzes oder die Erteilung von Zwangslizenzen Engpässe wirksam ausräumen?
  • Welchen Einfluss haben Einzelstaaten, die Europäische Union und die Welthandelsorganisation?

Diesen Kontext wollen wir diskutieren am
3. Februar 2022, um 19.00 Uhr mit:

Elisabeth Massute, Politische Referentin Medikamentenkampagne, Ärzte ohne Grenzen

Dr. Michael Stolpe, Leiter Projektbereich Globale Gesundheitsindustrie, Kiel Institut für Wirtschaft

Niels Lau, Abteilungsleiter Recht, Wettbewerb und Verbraucherpolitik, BDI e.V.

und einem Grußwort von
Anna Cavazzini, Member of the European Parliament, European Greens

Einwahllink

Hintergrund:

Patente verleihen als nationale Schutzrechte ein zeitlich begrenztes Monopolrecht auf die wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen. Besonders auf dem Gebiet der Medizin- und Pharmatechnik ist der Patentschutz im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen und ethischen Anforderungen mitunter hochumstritten. Die Corona-Pandemie hat auch an dieser Stelle ein Brennglas auf bestehende Konflikte gerichtet.

 

 

Freitag, dem 3. September 2021, 19.00 Uhr | Landesgruppentreffen

 

Freitag, dem 3. September 2021, 19.00 Uhr | Landesgruppentreffen 

Wie angekündigt möchten wir uns diesmal in Präsenz voraussichtlich in Düsseldorf treffen.

Wir freuen uns, Euch/Sie wiederzusehen. Um die Planung zu erleichtern bitten wir Euch/Sie, sich möglichst bis zum 20. August 2021 über den unten stehenden Link anzumelden, damit wir zur Größe der Räumlichkeiten planen können. Das Treffen steht, der nach wie vor schwierigen Lage in der Pandemie geschuldet, unter dem Vorbehalt der weiteren aktuellen Entwicklung.

Mit besten Grüßen
Vanessa, Sebastian und Bijan

ANMELDUNG
13. Juli 2021, 18.00 Uhr: Neue Wege in der Jurist:innenausbildung – Brauchen wir einen Bachelor LLB in NRW?

 

Dienstag, dem 13. Juli 2021,18.00 Uhr
(GoTo-Webinar)

Neue Wege in der Jurist:innenausbildung – Brauchen wir einen Bachelor LLB in NRW?

Die Jurist:innenausbildung steht derzeit im Zentrum der justizpolitischen Diskussion in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat das Zweite Gesetz zur Reform des Juristenausbildungsgesetzes vorgelegt (LT-Drs. 17/13357), mit dem die Chancengleichheit in den juristischen Prüfungen erhöht und die Ausbildung verbessert werden soll. Gleichzeitig diskutiert der Rechtsausschuss des Landtags die Einführung eines „Bachelor für Jurastudenten“ (LT-Drs. 17/4543), wobei sich die Auffassungen über die Notwendigkeit einer Studienreform in NRW auf den ersten Blick kontrovers gegenüberstehen. Offensichtlich ist, dass sich die Anforderungen an künftige Jurist:innen verändert haben – und zwar nicht nur im Hinblick auf die berufliche Flexibilisierung, die Planbarkeit von Erwerbsbiographien, sondern auch in Bezug auf die Gestaltung des beruflichen und privaten Umfelds.

Bedarf die Studienorganisation an NRW-Universitäten, die noch immer auf das 1. Staatsexamen als Studienabschluss ausgerichtet ist, nicht einer Überprüfung und Anpassung, in dem der in anderen Studienfächern längst gängige modulare Aufbau mit einem Bachelor of law  (LLB) eingeführt wird?

Wir möchten diese Frage diskutieren mit:

Anne Sanders, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, das Recht der Familienunternehmen und Justizforschung in Bielefeld.

Kira Kock, Vorsitzende des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften e. V. und Studentin der Rechtswissenschaft an der Universität Münster.

Markus M. Merbecks, Rechtsanwalt in Chemnitz und Vorsitzender des Ausschusses Juristenausbildung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Vizepräsident und Schatzmeister der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Juristenausbildung der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Vorsitzender des Vereins zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität Leipzig e.V.

Moderation: Vanessa Gruschitz

ANMELDUNG
18. Mai, 19 Uhr: RechtGRÜN Hamburg diskutiert: Ist das Grundgesetz schon GRÜN genug?

RechtGRÜN Hamburg diskutiert:
Ist das Grundgesetz schon GRÜN genug?

(18. Mai, 19 Uhr)

Mit Lisa Badum (MdB), Dr. Remo Klinger (Rechtsanwalt), Dr. Andreas Buser (FU Berlin) und Lena Zagst (MdHB, Moderation)

Der aktuelle Beschluss des BVerfG wirft ein ganz neues Licht auf das Verhältnis von Klimaschutz und unserer Verfassung: Ist unser Grundgesetz schon GRÜN genug? Mit unseren Gästen diskutieren wir als Landesgruppe Hamburg von RechtGRÜN, ob und wie Klimaschutz und Ökologie im Grundgesetz stärker zu verankern sind.

  • Brauchen wir ein Klimagrundrecht?
  • Muss Ökologie als Strukturprinzip aufgenommen werden? Oder wäre eine Änderung nur Verfassungslyrik, ohne den Klimaschutz tatsächlich voranzubringen?

Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion zwischen Rechtspolitik und Klimaschutz mit unseren Gästen und Ihnen!

https://zoom.us/j/98533192728?pwd=RENoWFpDWHowbVdKVVUyVFNURHczdz09
Meeting-ID: 985 3319 2728
Kenncode: 964853

Donnerstag, dem 20. Mai 2021: Jugenddelinquenz wächst sich raus - Vorstellung der Duisburger Langzeitstudie um 19 Uhr

Jugenddelinquenz wächst sich raus – Vorstellung der Duisburger Langzeitstudie

Liebe Mitglieder und Interessierte,

wie soll auf Jugenddelinquenz reagiert werden? Ist die „Harte Hand“ erfordert oder sollten Milde und Verständnis die Richtschnur sein? Ein – gar nicht so – überraschendes Ergebnis erbrachte die „Duisburger Langzeitstudie“, wonach Jugenddelinquenz offenbar nur eine temporäre Erscheinung im Leben eines jungen Menschen ist.

Deshalb möchten wir am Donnerstag, dem 20. Mai 2021 um 19 Uhr über “Jugenddelinquenz wächst sich raus – Vorstellung der Duisburger Langzeitstudie“ sprechen.

Die Diskussionsrunde besteht aus:

-Prof. Dr. Klaus Boers, Direktur des Instituts für Kriminalwissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

-Dr. Dagmar Winkelsträter, Vorsitzende Richterin der Jugendstrafkammer am Landgericht Osnabrück 

Moderation:
-Thomas Klein, Fachanwalt für Strafrecht in Osnabrück / Mitglied im Fachausschuss Strafrecht der Rechtsanwaltskammern Celle u. Oldenburg

Prof. Dr. Boers wird auf die Ursachen der Delinquenzentwicklung im Altersverlauf, insbesondere bei Intensivtätern, eingehen. Des Weiteren werden die Wirkungen von polizeilichen und justiziellen Interventionen behandelt. Die Ausführungen beruhen auf dem internationalen Kenntnisstand sowie auf der vom 13. bis 30. Lebensjahr reichenden Duisburger Verlaufsstudie „Kriminalität in der modernen Stadt (www.cimoc.org).

Dazu wird Frau Dr. Winkelsträter aus ihren Erfahrungen als Jugendrichterin beim Amtsgericht und später beim Landgericht berichten und Stellung nehmen.

Themenbezogene Fragen können gerne bereits vor der Veranstaltung an die Moderation gesendet werden.

Hier der ANMELDELINK

Diese Veranstaltung findet aufgrund der Corona-Pandemie digital statt.

Mittwoch, dem 16. Juni 2021, von 19.00 bis 21.00 Uhr: Vernetzungstreffen aller bayerischen Mitglieder

Liebe RechtGrün-Mitglieder in Bayern,

auch in diesen – von Corona und den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung geprägten – Zeiten gibt es einiges Erfreuliches zu berichten: Unser Verein wächst und wächst und wächst… Inzwischen sind wir bereits über 200 Personen, die sich bei RechtGrün zusammengeschlossen haben, um gemeinsam an rechtspolitischen Positionen und Konzepten zu arbeiten und sich zu vernetzen. Auch in Bayern sind die Mitgliederzahlen gestiegen. Somit sind wir nun auch dabei, eine bayerische Landesgruppe zu bilden und weitere Aktivitäten zu entfalten.

Darum hat sich mit Unterstützung des Bundesvorstandes ein Organisationsteam daran gemacht, auf Landesebene Veranstaltungen zu organisieren und die bayerischen RechtGrün-Mitglieder zu vernetzen.

Diese Gruppe besteht aus:

  • Elke Schubert
  • Katharina von Platen
  • Ricarda Schwarzbart
  • Chrissie Fichtner
  • Luis Eduardo Rodriguez Arguedas 
  • Ulrich Gensch

Ein erster Erfolg war unsere Diskussions-veranstaltung am 18. November 2020. Unsere Bundesvorsitzende Antje Niewisch-Lennartz, Prof. Dr. Ulrich Haltern und Manuela Rottmann, MdB haben – moderiert von Elke Schubert – über die Fragestellung: „Lebensretter Föderalismus: Wieviel Wettbewerb verträgt die Pandemiebekämpfung?“ gemeinsam mit zahlreichen TeilnehmerInnen diskutiert. Leider konnte diese Veranstaltung nur online stattfinden.

Ein „echtes“ Treffen im realen Raum mit dann auch viel direkteren Vernetzungsmöglichkeiten fiel genauso Corona zum Opfer wie bereits im März 2020 die für München vorgesehene Bundesmitglie-derversammlung. Nun hoffen wir sehr, dass es bald wieder möglich wird, Veranstaltungen auch mit physischen Begegnungen zu planen und dass dann auch endlich München zur Gastgeberin einer RechtGrün-Bundesmitgliederversammlung wird. Zeit wird’s – schließlich sind alle anderen Städte, in denen Bundesgerichte sitzen, bereits in den Genuss einer solchen Veranstaltung gekommen.

Aber auch die Phase, in der wir uns lediglich online und virtuell treffen können, wollen wir für eine weitere Aktivität von RechtGrün-Bayern nutzen. Darum laden wir euch zu einem Vernetzungstreffen aller bayerischen Mitglieder ein. Dieses findet statt am Mittwoch, dem 16. Juni 2021, von 19.00 bis 21.00 Uhr. Und zwar online bei GotoMeeting.

RechtGrün Landesgruppe Bayern Mi., 16. Juni 2021 19.00 – 21.00 Uhr

Nehmen Sie an meinem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teil.
https://www.gotomeet.me/ulrichgensch2/rechtgrün-landesgruppe-bayern

Sie können sich auch über ein Telefon einwählen.
Deutschland: +49 721 9881 4161
Zugangscode: 427-290-541

Sie kennen GoToMeeting noch nicht? Installieren Sie jetzt die App, damit Sie für Ihr erstes Meeting bereit sind: https://global.gotomeeting.com/install/427290541

Ich hoffe, dass wir uns bei diesem Treffen zahlreich sehen und dann dort viele Ideen entwickeln und besprechen können, in welcher Form und mit welchen nächsten Schritten es mit RechtGrün-Landesgruppe Bayern weitergehen soll.

Viele Grüße,
Ulrich Gensch

Digitale Öffentlichkeit in Justiz und Verwaltung, Dienstag, 4.5 2021, von 19.00-20.30 Uhr

Online Diskussion: Digitale Öffentlichkeit in Justiz und Verwaltung

Wie sollen sich die Zweite und Dritte Gewalt im digitalen öffentlichen Raum präsentieren? Können sich die spezifischen Funktionen von Öffentlichkeit auch oder gerade digital verwirklichen lassen? Was braucht es dafür?
Ist das Verhältnis zur Öffentlichkeit bei Justiz und Verwaltung wegen der unterschiedlichen Staatsfunktionen und rechtlichen Ausgangslagen unterschiedlich oder gibt es Parallelen?

Termin: Dienstag, 4.Mai 2021, von 19.00-20.30 Uhr

Auf dem virtuellen Podium diskutieren:

Dr. Anna K. Bernzen, Bonn,

Akad. Rätin an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Autorin der juristischen Dissertation „Gerichtssaalberichterstattung“

Prof. Dr. Margrit Seckelmann, Speyer, Geschäftsführerin des Deutsches Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung, Mitglied des Projektteams „Qualifica Digitalis“

Moderation: Dr. Annett Wunder LL.M. und Dr. Frank Schreiber, RechtGrün Hessen

 

Anmeldung zum Webinar
Freitag, den 12.3. von 18-20 Uhr : Parlamente in der Pandemie: Wird aus einer Gesundheitskrise eine Krise des Parlamentarismus?

Parlamente in der Pandemie: Wird aus einer Gesundheitskrise eine Krise des Parlamentarismus?

Seit Beginn der Corona Pandemie in Deutschland, zu deren Bekämpfung die drastischste Freiheitsbeschränkungen und Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen worden sind, gibt es eine öffentliche Debatte über die Einbeziehung der Parlamente, des Deutschen Bundestages und der Landtage, in diese Entscheidungen.
Auch wenn es mittlerweile im Bundestag in einigen Landtagen eine Ausweitung der Befugnisse der Parlamente gegeben hat werden die grundlegenden Entscheidungen nach wie vor ganz überwiegend von den Landesregierungen und der Bundesregierung getroffen.
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN haben sich von Beginn an für eine starke parlamentarische Beteiligung und Kontrolle der Maßnahmen auf allen Ebenen eingesetzt.
In Niedersachsen haben die GRÜNEN gemeinsam mit der FDP sogar die Landesregierung vor dem Staatsgerichtshof verklagt, um die Unterrichtungspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag auch bei Eilentscheidungen in der Pandemie grundsätzlich durchzusetzen. Das Urteil dazu wird am 9.3.2021 in Bückeburg verkündet werden.

Was hat sich seit Beginn der Pandemie im Bereich parlamentarischer Rechte getan? Was ist verfassungsrechtlich geboten welche weitergehenden Forderungen gibt es? Und was folgt aus dem Urteilsspruch aus Bückeburg?

Darüber wollen wir diskutieren mit:

Katja Keul (MdB, rechtspolitische Sprecherin) //

Prof. Dr. Frauke Brosius Gersdorf, LL.M. (Leibniz Universität Hannover)

Helge Limburg (MdL Niedersachsen, parl. Geschäftsführer und Verfahrensbevollmächtigter bei o.g. Verfahren vor dem Staatsgerichtshof).

Moderieren wird Evrim Camuz (Fraktionsvorsitzende in der Regionsversammlung Hannover, Vorsitzende der LAG Demokratie und Recht Niedersachsen)

Die Veranstaltung wird Freitag, den 12.3. von 18-20 Uhr als Onlinediskussion durchgeführt werden.

Interessierte können sich über das Wahlkreisbüro von MdB Katja Keul für die Teilnahme am Webinar anmelden: katja.keul.wk@bundestag.de oder via LiveStream die Veranstaltung verfolgen:

Livestream

 

22. Februar 2021 um 19.00 Uhr | Webinar zum Thema "Vorratsdatenspeicherung"

Webinar zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“

Der EuGH hat am 6. Oktober 2020 in drei Vorlage­fragen von Gerichten aus dem Vereinigten Königreich (C-623/17), Frankreich und Belgien (verbundene Rs. C- 511/18, C-512/19 und C-520/18) die 2016 aufgestellten strengen Vorgaben an die Rechtmä­ßigkeit der Vorrats­da­ten­spei­cherung im Prinzip beibehalten. Wir wollen dies zum Anlass für eine Diskussion über Notwendigkeit, Umfang und Reichweite der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nehmen.

Wir diskutieren u. a. mit

Dr. Konstantin von Notz (MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),

Holger Münch (Präsident des Bundeskriminalamtes) und

Prof. Dr. Christoph Gusy (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld).

Moderation: Sebastian Trautmann

Wir freuen uns auf eine angeregte Diskussion und zahlreiche Teilnahme.

Download: Einladung Vorratsdatenspeicherung

Anmeldung

 

01. Februar 2021 um 19.00 Uhr: Öffentlichen Diskussion: "Die Corona-Pandemie

„Grundrechte in einer Ausnahmesituation“
am Donnerstag, 01. Februar 2021 um 19.00 Uhr,
(Gotomeeting Webinar)

Durch den Start der Corona-Impfungen ist die öffentliche Debatte um den Umgang mit Corona-Geimpften im vollen Gange. Dürfen sie Sonderrechte bekommen? Können gewisse Bereiche unter Auflagen nun früher öffnen? Soll es eine Impfpflicht für einige Berufsgruppen geben? Darf der Staat die Bewegungsfreiheit einschränken?

Wir diskutierten diese und andere Fragen mit:

Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D.

Prof Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, Richterin am Bundesverfassungsgericht a.D.

Dr. Manuela Rottmann, MdB,
ehemalige Dezernentin der Stadt Frankfurt für Umwelt, Gesundheit und Personal

Moderation:

Ingrid Hönlinger, MdB a.D., Vorsitzende von RechtGrün e.V.

Béla Mokrys, Sprecher Junges Netzwerk – RechtGrün e.V.

Béla Mokrys
Ansprechpartner Junges Netzwerk – RechtGrün e. V.
E-Mail: bela.mokrys@rechtgruen.de

Youtube-Video: https://t1p.de/jj77

Schutz für Whistleblower in Justiz und Polizei

Schutz für Whistleblower in Justiz und Polizei

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

Rechtsextremismus, Rassismus, Hatespeech und Diskriminierung – aktuell wird viel über wirksame Gegenstrategien diskutiert. Wie sollte der grundrechtsorientierte und demokratische Staat damit umgehen? Kann ein anonymes Hinweissystem in Justiz und Polizei auf interne Missstände helfen? Sollte der Schutz von Whistleblowern gestärkt werden? Welche weiteren Maßnahmen sind wirkungsvoll?

Über diese spannenden Fragen sprechen wir in unserer Online-Veranstaltung am Mittwoch, 9.12.20 um 18.00 Uhr mit

  • Jürgen Filius, MdL, Rechtspolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion Baden-Württemberg
  • Uli Hensinger, Vorstandsmitglied der Neue Richtervereinigung, Landesverband Baden-Württemberg
  • Wulf Schindler, Deutscher Richterbund, Vorsitzender des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg
  • Alexander Schmid, Landesvorsitzender, Bund der Strafvollzugsbediensteten, Landesverband Baden-Württemberg

Moderation: Ingrid Hönlinger, Vorsitzende RechtGrün e.V.

Nach einer ersten Diskussionsrunde besteht Gelegenheit zum Austausch mit dem Podium.

Hier geht’s zur Veranstaltung: ZOOM-LINK

Meeting-ID: 958 5389 9332
Kenncode: 990891

Per Telefon:

+49 69 7104 9922
+49 30 5679 5800
+49 69 3807 9883
+49 695 050 2596

Wir freuen uns auf Ihre und eure Teilnahme.

Mit herzlichen Grüßen
Ingrid Hönlinger und Jürgen Filius

RechtGrün e.V.
Landesgruppe Baden-Württemberg

www.rechtgruen.de

16. November 2020: NRW: Der Fall Künast – Schützt unser Recht ausreichend gegen Hass im Netz?

NRW: Der Fall Künast – Schützt unser Recht ausreichend gegen Hass im Netz?

Nach einem etwa halbstündigen Frühstück wird Renate Künast, Mitglied der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bundesministerin a. D. und ehemalige Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages
zum Thema „Schützt unser Recht ausreichend gegen Hass im Netz?“ einen Kurzvortrag halten.

Nicht erst seit der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 9. September diesen Jahres zu Beschimpfungen von Renate Künast auf Facebook stellt sich die Frage, ob unser Recht ausreichend gegen Hass im Netz schützt. Jedoch zeigt die Entscheidung (im Volltext veröffentlicht unter: https://openjur.de/u/2180445.html) einige der Probleme besonders deutlich: Welche Art von Beschimpfungen müssen Politiker*innen hinnehmen? Wie kann gegen Hass im Netz vorgegangen werden? Und welche Änderungen der derzeitigen Gesetzeslage sind vielleicht erforderlich, um den Herausforderungen im digitalen Raum gerecht zu werden?

Über diese Fragen möchten wir gemeinsam mit Renate Künast diskutieren. Renate Künast setzt sich seit langem gegen Hatespeech im Netz ein und geht gegen die zu ihren Lasten ergangene Entscheidung des Landgerichts vor.

Wir freuen uns auf einen spannenden Vormittag!

Wir bitten um Anmeldung, da der Raum begrenzte Kapazitäten hat.

22. Juni 2020: Virtuelle Gerichtsverhandlungen in NRW - Chance oder Risiko?

Virtuelle Gerichtsverhandlungen in NRW – Chance oder Risiko?

Diskussion zum Stand und zur Zukunft virtueller Gerichtsverhandlungen in NRW. Wir wollen dabei auch der Frage nachgehen, welche Chancen und Risiken mit virtuellen Gerichtsverhandlungen verbunden sind.

Auf dem Podium diskutieren mit Ihnen:

Prof. Dr. Anne Sanders, M. jur. (Oxford), Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Recht der Familienunternehmen und Justizforschung an der Universität Bielefeld, Richterin im Nebenamt am OLG Hamm

Markus Ausetz, Referatsleiter der Abteilung IT im Justizministerium NRW, Informationssicherheitsbeauftragter (CISO) der Justiz NRW

Dr. Frank Schreiber, Richter am Hessischen Landessozialgericht, Redakteur der Zeitschrift „Betrifft JUSTIZ“, Mitglied der Neuen Richtervereinigung e. V.

Moderation:
Bijan Riazi, Richter am Verwaltungsgericht, Ansprechpartner der Landesgruppe NRW des Vereins RechtGrün e. V.

17. Juni 2020: Rechtspolitischer Aperitif

Rechtspolitischer Aperitif

Lockere Plauderei am frühen Abend aus Anlass des Virtuellen Anwaltstages 2020

Zum Thema „Demokratie und Rechtsstaat: Nur gut mit Aluhut!?“ diskutieren mit Ihnen

Dr. Manuela Rottmann, MdB, Seit 2018 Obfrau Fraktion B’90/DIE GRÜNEN im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Rottmann trat bereits 1991 als Schülerin den bayerischen Grünen bei. Erste politische Erfahrungen sammelte sie bei dem Volksbegehren „Das bessere Müllkonzept“. Rottmann war von 2006 bis 2012 hauptamtliche Dezernentin für Umwelt, Gesundheit (ab 2011 auch für Personal) im Magistrat von Frankfurt am Main. Bei der bayerischen Kommunalwahl kandidierte sie als Landrätin im Landkreis Bad Kissingen. Rottmann erreichte 24,1 Prozent der Stimmen und landete damit auf dem zweiten Platz hinter dem CSU Amtsinhaber.

Wolfgang Wieland, 2005 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und 2001 bis 2002 Bürgermeister und Senator für Justiz des Landes Berlin. Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein und Deutschen Anwaltverein,

Wieland war bei der Demonstration am 2. Juni 1967 in West-Berlin gegen den Schah von Persien dabei. 1973 erhielt Wieland ein mehrjähriges Einreiseverbot in die DDR, da er anlässlich der Weltfestspiele der Jugend und Studenten versucht hatte, Flugblätter in die DDR zu schmuggeln. Seit 1977 ist Wieland als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Er war in der 17. Wahlperiode Mitglied des Bundestags-Innenausschusses und Mitglied im Untersuchungsausschuss zur Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund.

 

25. Mai 2020: Digitalisierung der mündlichen Gerichtsverhandlungen

Digitalisierung der mündlichen Gerichtsverhandlungen

Letzte Woche sind im Rahmen des Corona-Pakets Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz und Sozialgerichtsgesetz beschlossen worden. Hierdurch werden für die Dauer der Pandemie die Möglichkeiten einer mündlichen Verhandlung per Videoübertragung erweitert.

Dieses Gesetz wird jetzt aus Anlass der Pandemie verabschiedet. Aber ist es vielleicht nur ein Probelauf für eine Digitalisierung der mündlichen Verhandlungen in allen Zweigen der Gerichtsbarkeiten? Rechtliche Voraussetzungen sind für einige Elemente der mündlichen Verhandlung in § 128a ZPO seit Jahren vorhanden. Reicht das, was diese Bestimmung an Möglichkeiten bietet, schon aus?

Wie wird diese Bestimmung in der Zivilgerichtsbarkeit tatsächlich gelebt und kann sie das überhaupt angesichts der technischen Voraussetzungen in den Gerichten? Wie wird sich die mündlichen Verhandlung verändern, in welcher Weise ist das ohne Verlust an rechtlicher aber auch kommunikativer Qualität möglich und wünschenswert?

Darüber diskutieren wir in einer Videokonferenzkonferenz mit

Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts
Stefanie Otte, Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle

 

29. März 2020: Modelle der Grundsicherung – Von der Kindheit bis ins Alter

Modelle der Grundsicherung – Von der Kindheit bis ins Alter

Programm

Begrüßung:

Ingrid Hönlinger, Rechtsanwältin und Vorsitzende RechtGrün e.V.

Diskussion mit:

Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts

Dr. Reinhold Thiede, Deutsche Rentenversicherung Bund

Karin Kramer, Referatsleiterin Koordination Sozialpolitik, Deutscher Caritasverband e.V

Dieter Lauinger, Thüringischer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin

Dr. Till Steffen, Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg

Renate Künast, MdB, ehem. Vorsitzende Rechtsausschuss Deutscher Bundestag

Karin Müller MdL, Vizepräsidentin des Hessischen Landtages

Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und Europäische Sozialpolitik der Grünen Bundestagsfraktion

Beate Müller-Gemmeke, MdB, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik der Grünen Bundestagsfraktion

Katja Keul, MdB, Vorsitzende RechtGrün e.V.

Moderation:

Antje Niewisch-Lennartz, Verwaltungsrichterin und Justizministerin Niedersachsen a.D.

04. Februar 2020: Diskussion: Mit Recht gegen Sexismus und Hate Speech

Diskussion: Mit Recht gegen Sexismus und Hate Speech?

Der Deutsche Juristinnenbund e.V., RechtGrün e.V. und die Bucerius Law School laden Sie herzlich ein zu einer Diskussionsrunde zum Thema:

Hate Speech und digitale Gewalt gegen Frauen – ein vernachlässigtes Thema mit Handlungsbedarf

Wann: Dienstag, 4. Februar 2020, 18.30 Uhr
Wo: Bucerius Law School, Auditorium, Jungiusstraße 6, 20355 Hamburg

Anmeldung: http://buceri.us/hatespeech
(Eintritt frei)

Spätestens seit dem Beschluss des Landgerichts Berlin zu den Beschimpfungen gegenüber Renate Künast erfährt die Frage, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit liegen, und wo sanktionswürdiges Verhalten beginnt, besondere Aufmerksamkeit. Immer offensichtlicher wird, worauf Netzfeminist*innen schon lange hinweisen: Hass im Netz hat eine Geschlechterdimension. Wo Frauen sich im Netz öffentlich oder gar politisch äußern, riskieren sie sexistische Anmache, pornografische Pöbeleien und Vergewaltigungsdrohungen. Das Netz erweist sich vielfach für Frauen als ein Raum, in dem sie beschämt und bedroht werden, und aus dem sie verdrängt werden sollen. Dies ist nicht nur eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten, sondern bedroht unsere Demokratie. Schutz vor Gewalt in allen Formen ist eine Pflichtaufgabe des Staates – warum werden Betroffene mit diesem Problem immer noch so häufig allein gelassen? Die Veranstaltung geht der Frage nach, wie es zu einer Entscheidung wie im Fall von Renate Künast kommen konnte, klärt über die vorhandenen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten auf und benennt den dringenden rechtspolitischen Handlungsbedarf.

Programm

18.30 Uhr Begrüßung

  • Ulrike Pluschke, Direktorin des Zentrums für Studium generale und Persönlichkeitsentwicklung (ZSP), Bucerius Law School, Hamburg
  • Dana-Sophia Valentiner, Vorsitzende des Landesverbands Hamburg im djb, Hamburg
  • Antje Niewisch-Lennartz, Vorsitzende RechtGrün e.V, Justizministerin Niedersachsen a.D., Hannover

Statements

  • Till Steffen, Senator in der Justizbehörde, Freie und Hansestadt Hamburg
  • Leonie Steinl, LL.M., Vorsitzende der Kommission Strafrecht im djb, djb-Bundesvorstandsmitglied, Hamburg/Berlin

Offene Podiumsdiskussion mit:

  • Renate Künast, Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin a.D., Berlin
  • Verena Haisch, Rechtsanwältin, Spezialistin im Presse- und Äußerungsrecht, Arbeitsstab Digitales im djb, Hamburg
  • Leonie Steinl, LL.M., Vorsitzende der Kommission Strafrecht im djb, djb-Bundesvorstandsmitglied, Hamburg/Berlin

Moderation:
Inga Schuchmann, stellv. Vorsitzende des Landesverbandes Hamburg im djb, Hamburg

20.30 Uhr Ausklang mit Getränken und kleinem Imbiss

20. Januar 2020: Bedrohung Rechtsextremismus - sind unsere Behörden und das Strafrecht richtig aufgestellt?

Bedrohung Rechtsextremismus – sind unsere Behörden und das Strafrecht richtig aufgestellt?

Die Verbrechen des NSU, der Mord an Walter Lübcke oder der Anschlag in Halle haben schmerzlich gezeigt, wie groß und gefährlich die Gewaltbereitschaft von Rechtsextremen ist. Wir wollen disktutieren, welche Rolle der Strafverfolgung bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus zukommt. Ist der Straftatbestand der Volksverhetzung noch geeignet, um der Radikalisierung in den Echokammern des Internets wirksam zu begegnen? Sind unsere Strafverfolgungsbehörden organisatorisch richtig aufgestellt? Und welche Möglichkeiten gibt es zu verhindern, dass Mitarbeitende der Strafverfolgungsbehörden selbst in den Rechtsextremismus abgleiten? Diese und andere Fragen wollen wir diskutieren mit:

Canan Bayram, Mitglied des Bundestages, dort Mitglied im Rechtsausschuss, Rechtsanwältin
Margarete Koppers, Generalstaatsanwältin von Berlin
Dr. Leonie Steinl, Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnen Bundes (djb)

Moderation: Franziska Benning und Florian Schärdel

17. Oktober 2018 Öffentliche Diskussion: „Digitalisierte Justiz – Menschliche Justiz?“

17. Oktober 2018

Öffentliche Diskussion: „Digitalisierte Justiz – Menschliche Justiz?“

Mittwoch, 17. Oktober 2018 um 18.00Uhr
Hospitalhof, Salon,
Büchsenstr. 33, Stuttgart

Eine Veranstaltung von RechtGrün e.V. und Neue Richtervereinigung e.V. (NRV) in Kooperation mit dem Evangelischen Bildungszentrum Hospitalhof

Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Gerichtsakte (eJustice) wird die Arbeitswelt der Richter- und Staatsanwaltschaft und der RechtsanwältInnen grundlegend umgestalten. Chancen und Risiken der digitalisierten Justiz beschäftigten uns an diesem Abend:

  • Wie verändert die eAkte den Justizalltag im Vergleich zur Papierwelt?
  • Wie steht es um Datensicherheit und Datenschutz?
  • Wie gehen wir mit der immer stärkeren Technikabhängigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften um?
  • Wie bleiben Rechtsgespräch und Tatsachenfeststellung gegenüber der Technikdominanz der Mittelpunkt der mündlichen Verhandlung?

Programm

Begrüßung:
Pfarrerin Monika Renninger, Hospitalhof

Grußworte:
Ingrid Hönlinger, RechtGrün und Dr. Susanne Müller, NRV

Podiumsdiskussion mit Publikumsbeteiligung

Dr. Beate Linkenheil, Ministerialdirigentin und Abteilungsleiterin im Ministerium für Justiz und Europa Baden-Württemberg;
Jürgen Filius, Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg;
Ulrike Paul, Rechtsanwaltskammer Stuttgart;
Markus Drenger, Chaos Computer Club;
Uli Hensinger, Neue Richtervereinigung;
Ingrid Hönlinger, RechtGrün

Ausklang bei Wein, Wasser und Gebäck

8. Juni 2018: Frühstücksempfang aus Anlass des 69. Deutschen Anwaltstages

Frühstücksempfang
aus Anlass des 69. Deutschen Anwaltstages

Freitag, 08. Juni 2018 um 10.30Uhr
Rosengarten-Lounge (Ebene 2), Congress Center Rosengarten Mannheim

Unser Verein hat sich der Stärkung des freien, demokratischen und sozialen Rechtsstaats in Deutschland und in Europa verschrieben. Dieser Rechtsstaat lebt vom Vertrauen seiner Bürger und ein verantwortungsvoller Umgang mit Fehlern ist Voraussetzung für dieses Vertrauen.

Gerne möchten wir daher das Motto des Deutschen Anwaltstages aufgreifen und mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen.

Programm

Begrüßung:
Katja Keul, MdB, Vorsitzende RechtGrün e.V.
Ingrid Hönlinger, Rechtsanwältin, Vorsitzende RechtGrün e.V.

Zum Thema spricht :
Dr. Till Steffen, Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg
und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundesrates

April 2018: „Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus nach § 63 StGB – was hat die Gesetzesnovelle vom 01.08.2016 gebracht ?“

Öffentliche Diskussion:
„Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus nach § 63 StGB – was hat die Gesetzesnovelle vom 01.08.2016 gebracht ?“

Mittwoch, 25. April 2018 um 18.00Uhr
Lagerhalle (Spitzboden), Rolandsmauer 26, 49074 Osnabrück


Programm

Begrüßung:

Thomas Klein, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Osnabrück

Diskussion im Fishbowl

Otmar Binder, Facharzt für Psychiatrie, Chefarzt Ameos Klinikum für forensische Psychiatrie, Osnabrück

Mario von Häfen, Richter am Oberlandesgericht Oldenburg, Beschwerdegericht in Unterbringungssachen

Moderation: Thomas Klein


Hintergrund und Fragestellungen:

Thomas Fischer, Bundesrichter a.D. führt in „seinem“ Kommentar des Strafgesetzbuches aus:

„Am 31.03.2006 befanden sich in Deutschland (nur alte Bundesländer) ca. 3000 Personen im Vollzug einer Maßregel nach § 63 StGB. 2010 waren es 4750, 2013 waren es etwa 6730. Die Verweildauer ist seit 2000 stark gestiegen. Das ist ein Ergebnis des seit Ende der 90’er Jahre stetig ansteigenden Sicherheitsdenkens. Erst in jüngster Zeit und nach breiter öffentlicher Diskussion von Einzelfällen (insbesondere der Fall Mollath) ist das Bewusstsein gestiegen, dass weder bloße Therapiebedürftigkeit noch die allgemeine Gefahr möglicher zukünftiger Taten geringeren Gewichts den Eingriff rechtfertigen können, den die nicht selten jahrzehntelange Einsperrung in ein psychiatrisches Krankenhaus bedeutet. Auch das BVerfG hat in einer
Reihe von Entscheidungen eine zu großzügige Anordnungspraxis bemängelt und namentlich die stärkere Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes angemahnt. Die Gesetzesänderung von 2016 soll diese Rechtsprechung umsetzen.“ (vgl. Fischer, 65. Auflage 2018, § 63 StGB, Rn. 1)

Hat sich die Unterbringung in der Psychiatrie seit dem August 2016 – aus ärztlicher und aus juristischer Sicht – verändert ?

Welche Auswirkungen haben die gesetzlich festgelegten Zeiträume für die Einholung von Gutachten (§ 463 Abs. 4 StPO) und für die Verhältnismäßigkeitsprüfung (§ 67 d Abs. 6 StGB) im Einzelfall ?

Wohin geht die Entwicklung: Mehr Freiheit oder mehr Sicherheit ? Oder bleibt alles beim Alten ? 

April 2018: Öffentliche Diskussion: „Arbeit und Digitalisierung“ Freitag, 13. April 2018 um 17.00Uhr Haus Dacheröden (Festsaal), Anger 37, 99084 Erfurt

Öffentliche Diskussion: „Arbeit und Digitalisierung“

Freitag, 13. April 2018 um 17.00Uhr
Haus Dacheröden (Festsaal), Anger 37, 99084 Erfurt


Programm

Begrüßung:
Katja Keul, MdB, Vorsitzende RechtGrün e.V.

Impulsreferat:
Waldemar Reinfelder
, Richter am Bundesarbeitsgericht

Diskussion im Fishbowl

Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts
Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes

Dieter Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Thüringen
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin
Dr. Till Steffen, Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg
Renate Künast, MdB, Vorstand RechtGrün e.V.

Moderation: Ingrid Hönlinger, Rechtsanwältin, Vorsitzende RechtGrün e.V.

ca. 19.00Uhr Ende der Diskussion

Ausklang bei Sekt & Selters

November 2017: „Whilstleblower – Helden oder Verräter in Staat und Wirtschaft?“

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Bericht von der öffentlichen Diskussion zum Thema „Whilstleblower – Helden oder Verräter in Staat und Wirtschaft?“

am Freitag, 14.11.2016 in Ludwigshafen am Rhein

Whistle blower: Helden oder Verräter? Zu diesem brisanten Thema hatte RechtGrün Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Kreisverband Ludwigshafen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zum Werkstattgespräch eingeladen.

Ohne Edward Snowden wüssten wir nicht, wie massenhaft die NSA Deutsche abhört. Ohne Bankmitarbeiter, die Daten zu deutschen Steuerflüchtlingen auf CDs brennen und diese an deutsche Länder verkaufen, entgingen dem Fiskus Einnahmen in Millionenhöhe. Mit Hinweisgebern (engl. Whistle blower) sprengt das Bundeskartellamt spektakulär millionenschwere Kartelle. Hinweisgeber befinden sich damit in einem Zwiespalt zwischen den Loyalitätspflichten ihren Arbeitgebern gegenüber und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Sie riskieren ihren Arbeitsplatz und gegebenenfalls auch eine strafrechtliche Verfolgung. Eine gesetzliche Grundlage zur Lösung dieses Konfliktes fehlt in Deutschland. Sind Hinweisgeber also Helden oder Verräter?

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RECHTGRÜN VORSTANDSMITGLIED KATHARINA RAUE BEGRÜSST DIE GÄSTE

Nach der Begrüßung von Katharina Raue (Sprecherin Recht-Grün Rheinland-Pfalz) und Raik Dreher (Sprecher KV Ludwigshafen) gaben unter sachkundiger Moderation des rheinland-pfälzischen Umweltstaatssekretärs Dr. Thomas Griese Justizrat Rolf S. Weis (Vertrauensanwalt der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz), Thomas Hartmann (Chief Compliance Officer der BASF SE) sowie Dr. Andreas Novak (Transparancy International Deutschland e.V.) Einblicke in die Praxis. Der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/Die Grünen) ergänzte den politischen Blick und berichtete von seinen Bemühungen um ein Schutzgesetz für Hinweisgeber. Justizrat Weis berichtet, dass sich jährlich mehrere hundert Hinweisgeber an ihn wenden – persönlich oder anonym. Nicht alle Hinweise betreffen Korruption, das Thema für das er zuständig ist. Unzuständig ist er außerdem für die Kommunen und die Wirtschaft. In anderen Ländern sei der Vertrauenswalt auch hier Ansprechpartner und gebe Hinweise auch an die Kommunen und die Unternehmen weiter, so Justizrat Weis. Eine solche ergänzende Stellung des Vertrauensanwalts konnte sich auch Thomas Hartmann vorstellen.

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MODERATOR STAATSSEKRETÄT DR.THOMAS GRIESE, MDB KONSTANTIN VON NOTZ, DR. ANDREAS NOVAK (TRANSPARANCY INTERNATIONAL)

Er berichte, dass die Hinweisgeber für die BASF SE ein Baustein des Compliance Systems seien. Die BASF habe eine wertebasierte Unternehmenskultur aufgebaut und ermutige zu Hinweisen auf integritätswidriges Verhalten. Sie unterhalte weltweit Hotlines zu externen Anwälten, um die Sicherheit für Hinweisgeber zu gewährleisten. Durch seine eigene Zuordnung zum Vorstandsvorsitzenden könne gegen Integritätsverstöße effizient vorgegangen werden. Dr. Novak hält eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Hinweisgebern für unumgänglich. In diesen Zusammenhang gehörten die Gesetzentwürfe, die die GRÜNEN in den letzten Jahren im Deutschen Bundestag eingebracht hätten. Er berichtete, dass es solche Regelungen in vielen Staaten gäbe.

In den USA liefen sie durch ein entgegengesetztes Gesetz in Fällen wie dem von Snowden ins Leere. In einigen Staaten erhielten Hinweisgeber einen bestimmten Prozentsatz des von ihnen aufgedeckten Schadens als Entschädigung. Einen Weg den Dr. Novak ebenso wie Konstantin v. Notz kritisch sieht. Aus dem Publikum wurde statt dessen eine immaterielle Belohnungskultur gefordert. Das Publikum, in dem sich Kammervertreter, IT-Fachfrauen, Juristen, GRÜNE, Polizisten, Rechtsanwälte ebenso wie Vertreter der CDU-nahen Juristenvereinigung befanden, beteiligt sich fachkundig an der Debatte. Ausgesprochen kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob es eine Pflicht zum Hinweisgeben geben soll. Dr. Griese berichtete aus seiner früheren Tätigkeit als Arbeitsrichter, dass eine solche bei leitenden Angestellten durchaus zu den Pflichten gegenüber den Arbeitgebern gehören kann. In der Abschlussrunde gab es eine erste Auswirkung der Diskussionsrunde: Justizrat Weis kündigte an, der Landesregierung vorzuschlagen, die Zuständigkeit des Vertrauensanwalts auch auf Kommunen und Unternehmen im Land auszuweiten.

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Juni 2017: „Tag des Flüchtlings: Zusammenleben gemeinsam gut gestalten“

Öffentliche Diskussion: „Tag des Flüchtlings: Zusammenleben gemeinsam gut gestalten“

Dienstag, 20. Juni 2017 um 17.30Uhr,
Hospitalhof, Goes-Saal, Büchsenstr. 33, Stuttgart

Eine gemeinsame Veranstaltung von RechtGrün e.V. und Neue Richtervereinigung e.V. in Kooperation mit dem Ev. Bildungszentrum Hospitalhof

In überfüllten Schlauchbooten suchen Tausende Menschen Rettung in Europa. Sie kommen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Eritrea. Menschen aus der ganzen Welt kommen in Europa und auch in Deutschland an. „Die Integration der Flüchtlinge, die bei uns bleiben werden, soll – für alle sichtbar – gelingen. Dies ist sehr wichtig für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft als Ganzes“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Stuttgart anlässlich der Unterzeichnung des Pakts für Integration mit den kommunalen Landesverbänden. Wie können wir gemeinsam das  Zusammenleben gut gestalten? Wie gelingt der Zugang zu Aufenthaltsgenehmigung, Bildung, Arbeit und Wohnraum? Welche Chancen bieten das Integrationsgesetz und der Pakt für Integration von Land Baden-Württemberg und Kommunen? Diesen Fragen wollen wir nachgehen.

Ablaufplan

Begrüßung Pfarrerin Monika Renninger, Hospitalhof und Jürgen Filius MdL

Vortrag von Manne Lucha MdL, Minister für Soziales und Integration

Gespräch zwischen und mit Professor Hans Bader (Neue Richtervereinigung), Ingrid Hönlinger (RechtGrün), Silvia Maier-Lidle (Kreisdiakonieverband Ludwigsburg), Manfred Weidmann (Ausschuss Asyl- und Ausländerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer) & Fragen aus dem Publikum.

Ausklang bei Wein, Wasser und Gebäck

Mai 2017: „Justiz unter Beschuss? – Bedeutung und Stellung der dritten Gewalt in unserem Staat.“

Öffentliche Diskussion:
Justiz unter Beschuss? – Bedeutung und Stellung der dritten Gewalt in unserem Staat.“

Dienstag, 09. Mai 2017 in Koblenz

Eine gemeinsame Veranstaltung von RechtGrün (Verein grüner & grünnaher Juristinnen & Jusristen e.V.), AsJ (SPD-LV RLP, AG für Juristen), ACDJ(Arbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen in der CDU Rheinland-Pfalz) und ‚Recht und Freiheit‘ (Vereinigung Liberaler Juristen e.V.).

Bericht

Viele Angehörige der Justiz, zumeist Richterinnen und Richter, aber auch Vertreterinnen und Vertreter von Staatsanwaltschaft und Rechtspflege, von Anwaltschaft und Polizei, sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten sich im Koblenzer Neuen Justizzentrum zusammengefunden, weil das Thema unter den Nägeln brennt. Die Gäste erlebten eine Premiere, denn es war bundesweit das erste Mal, dass sich alle parteinahen Juristenvereinigungen zusammengefunden haben, um sich gemeinsam einem Thema zu widmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

In seiner Begrüßung thematisierte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des OVG Dr. Brocker die Bedeutung der Justiz für einen funktionierenden Rechtsstaat und ging darauf ein, dass die Justiz in manchen Ländern derzeit um ihre Unabhängigkeit kämpfen müsse. Die wurde vom Bundesvorsitzenden des Deutschen Richterbundes Gnisa bestätigt, der auf erschreckende Zustände in der Türkei hinwies: Tausende Richter wurden bereits entlassen, mehrere Tausend Richter sitzen in Untersuchungshaft, die dort bis zu fünf Jahren dauern kann.

Auch die Koblenzer Rechtsanwältin Raue, Sprecherin der Landesgruppe RechtGrün Rheinland-Pfalz stellte fest, dass Justiz nicht unverwundbar ist. Um so wichtiger sei ihre starke Verankerung in der Gesellschaft. Die Justiz hat eine große Verantwortung für Rechtsfrieden und Rechtsgewährung.

Die Justiz in Deutschland begegnet großer Anerkennung und Wertschätzung, steht aber auch vor Herausforderungen. Wird der Zugang zum Recht derzeit ausreichend gewährt; wie kann dies in Zukunft – zum Beispiel auch für ländliche Regionen – gewährleistet werden? Hier beklagte Gnisa, dass wesentliche Fälle bereits wegbrechen für die Justiz und verwies auf das ganze Segment des Anlagenbaus, das sich der Schiedsgerichtsbarkeit zuwende. Aus einem anderen Blickwinkel sah Raue dies als ein Problem an: Die Anzahl von niedrigen Klagesummen sinkt kontinuierlich. Das bedeute, dass Menschen mit kleinen Klageforderungen glauben, dass sich eine gerichtliche Verfolgung dieser Ansprüche zumeist nicht lohnt. Ein Teil der Gesellschaft zweifele damit bereits an unserer Grundübereinkunft, dass in unserer Gesellschaft jeder sein Recht bekommt. Wie kann der Rechtsgewährungsanspruch und Zugang zum Recht gewährt werden – jetzt, zum Beispiel durch niedrigschwellige Zugänge wie die Rechtsberatungsstellen – und in Zukunft, auch für die ländlichen Regionen? Wie viel e-Justiz verträgt unser Rechtsstaat, wie kann eine zukunftsfähig Ausrichtung der Justiz gelingen? Mit diesen Fragen beschäftigte sich eine erste Diskussionsrunde.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Sprecher der Neuen Richtervereinigung Dr. Grüter befasste sich mit der  Rechtsprechung der Richterdienstgerichte, die aus der richterlichen Unabhängigkeit eine Unantastbarkeit gemacht hätten und den gesellschaftlichen Herausforderungen, weil die Justizhoheit und die Autorität der Gerichte zunehmend in Frage gestellt werde. Eine gute Rechtsprechung koste Zeit und Geld, was immer weniger akzeptiert werde. Wie kann die Ausrichtung des Justiz beeinflusst werden, wie sollte eine Selbstverwaltung aussehen? In diesem Spannungsfeld bewegten sich zahlreiche Beiträge.

Einigkeit bestand bei Allen darin, dass die personelle Ausstattung in der Richterschaft nicht ausreichend sei. Landesjustizminister Mertin verwies auf 15 neue Stellen, die der Landeshaushalt für Richter und Staatsanwaltschaft geschaffen habe. Dies, so befanden alle Beteiligten, sei ein guter Schritt, dem aber weitere folgen müssten. Der durch die bundesweite Personalbedarfsberechnung erhobene Bedarf müsse auch zu 100% gedeckt sein.

In dieser Forderung fanden sich alle Anwesenden zusammen. Wie nötig eine bessere – vor allem personelle – Ausstattung der Justiz ist, wurde durch die Gemeinsamkeit aller politiknahen Juristenvereinigungen unterstrichen.  Der Ausklang bei Wein und Brezeln bot Anlass für viele gute Gespräche und lässt auf eine Fortsetzung der Veranstaltung hoffen.

Ablaufplan

Begrüßung durch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des OVG Dr. L. Brocker

Einstimmung auf die Veranstaltung durch Frau Rechtsanwältin K. Raue – für die vier Veranstalter

Impulsreferate durch : DirAG J. Gnisa, Bundesvorsitzender des Deutschen Richterbundes; Vizepräsident des Landgerichts Dr. M. Grüter, Neue Richtervereinigung e.V.

Podiumsdiskussion: Teilnehmer : VROLG Dr. P. Itzel (ASJ), Rechtsanwalt Dr. H.Martin (ACDJ), Justizminister H. Mertin (FDP), Rechtsanwältin K. Raue(RechtGrün); Leitung : Frederik Merx, landespolitischer Korrespondent des SWR

Ausklang bei Wein, Wasser und Brezel

Februar 2017: „Asyl im Recht – Bestandsaufnahme und Perspektiven für Deutschland und Europa“

 

Bericht zur Öffentlichen Diskussion:
„Asyl im Recht – Bestandsaufnahme und Perspektiven für Deutschland und Europa“

Freitag, 10. Februar 2017 in Leipzig

Dieses Jahr fand die öffentliche Veranstaltung von RechtGrün e.V. in Leipzig statt. Thema waren aktuelle Fragen aus dem Asylrecht.

In ihrer Begrüßung führte die Vorstandsvorsitzende Ingrid Hönlinger in das Thema ein. Sie erklärte: „Juristinnen und Juristen, Politikerinnen und Politiker spielen bei der Bewältigung der Herausforderungen in der Asylpolitik eine wichtige Rolle. Sie gestalten Recht. Sie wenden Recht an. Sie stehen im Spannungsfeld von Offenheit und Abschottung in der Migrationspolitik. Tausende Menschen suchen Rettung in Europa. Die politische Situation spitzt sich zu. Asylunterkünfte werden angezündet. Ein bewusster und lösungsorientierter Umgang damit ist dringend notwendig.“

BEGRÜSSUNG DURCH VORSTANDSVORSITZENDE INGRID HÖNLINGE

Silke Albin, Staatssekretärin im thüringischen Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz stellte die aktuelle asylpolitische Situation dar. Hierbei ging sie vor allem auf die Frage ein, welche Möglichkeiten ihr Bundesland hat, rechtliche oder faktische Defizite der teilweise integrationsfeindlichen Gesetze und Verordnungen des Bundes auszugleichen, beispielsweise bei der Familienzusammenführung für syrische Staatsangehörige.

IMPULSREFERAT SILKE ALBIN, STAATSSEKRETÄRIN IM THÜRINGISCHEN MINISTERIUM FÜR MIGRATION, JUSTIZ UND VERBRAUCHERSCHUTZ

Anschließend führte Renate Künast, MdB, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag in die erste Runde der Fishbowl-Diskussion zum Thema „Bestandsaufnahme“ ein. Sie fragte: „Wie können die Bereitschaft zur Aufnahme und zur Integration von Flüchtlingen erhalten bleiben? Passt die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz noch in eine Zeit, in der Tausende Menschen nach Deutschland flüchten? Wie sind die aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zur Asyl- und Flüchtlingspolitik (Rückkehrpolitik) zu werden.“ Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt stellte die aktuelle Situation in seinem Bundesland dar und bewertete diese Beschlüsse von Regierungschefs als demokratiepolitisch schwierig. Bundesverwaltungsrichter Uwe Berlit mahnte politische Handlung an mit den Worten „Politik muss agieren, Rechtsanwendung kann nur reagieren.“ Rechtsanwalt Henning Bahr vom Deutschen Anwaltsverband (DAV) wies auf widersprüchliche Regelungen im Asylrecht hin und mahnte mehr Sorgfalt in der Gesetzgebung an. Rechtsanwältin Angela Heinssen fragte nach Möglichkeiten im EU-Recht für eine erleichterte Familienzusammenführung und Rechtsanwalt Achim Tolat vom Ezidischen Juristenverband wies auf interessante Regelungen im Schweizer Recht hin.

UWE-DIETMAR BERLIT, VORSITZENDER RICHTER AM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IN LEIPZIG; DIRK BEHRENDT, JUSTIZSENATOR DES LANDES BERLIN UND MODERATION RENATE KÜNAST MDB

Die zweite Fishbowl zum Thema „Perspektiven“ wurde von Katja Keul, MdB, rechtspolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, moderiert. Sie stellte die Zahl von 11 Millionen Menschen ohne Papiere in den USA und von 70.000 tatsächlich ausreisepflichtigen Menschen in Deutschland einander gegenüber und fragte, ob das Thema „Rückkehrpolitik“ tatsächlich das vordringliche Thema sei. Professorin Dr. Beate Rudolf vom Deutschen Institut für Menschenrechte forderte den Schutz von anstelle des Schutzes vor Flüchtlingen ein. Eine Rückkehrpolitik mit Augenmaß müsse Flüchtlingen ausreichend Zeit für eine freiwillige Ausreise lassen. Der Hamburger Justizsenator Till Steffen forderte die (Wieder)Einführung von Rechtsmitteln im Eilrechtsschutz ein, um so die Rechtseinheit besser sicherstellen zu können. Rechtsanwalt Manfred Weidmann von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erklärte „Man muss den Leuten die Wahrheit sagen. Abschiebungen zu fordern ist allenfalls ein Teil der Lösung. Dublin ist wegen der Probleme in verschiedenen EU-Ländern gescheitert.“ Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski stellte ein Auseinanderklaffen von Anspruch und Wirklichkeit anhand der Einzelfallentscheidungen zu Afghanistan fest. Rechtsanwältin Antje Maidowski thematisierte die Vorteile eines Einwanderungsgesetzes.

TILL STEFFEN, JUSTIZSENATOR DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG; RECHTSANWALT MANFRED WEIDMANN; RICHTER DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHT DR. ULRICH MAIDOWSKI; MODERATION: KATJA KEUL, MDB, VORSITZENDE RECHTGRÜN E.V., RECHTSPOLITISCHE SPRECHERIN BUNDESTAGSFRAKTION B‘90/DIE GRÜNEN

Rund 70 Personen nahmen an der Veranstaltung teil. Darunter waren zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus allen Bereichen der Justiz, wie für die Gerichte der Richter des Bundesverfassungsgericht Dr. Ulrich Maidowski, die Richter und Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Uwe Berlit, Dr. Katharina Harms, Till Rothfuß sowie Dr. Silke Wittkopp, am Bundesarbeitsgericht, Waldemar Reinfelder, am Bundesgerichtshof, Dr. Claudio Nedden-Boeger, für die Justizverwaltung die Justizsenatoren von Berlin, Dirk Behrendt und von Hamburg, Till Steffen, außerdem die Staatssekretärinnen Stephanie Otte aus dem niedersächsischen und Silke Albin aus dem thüringischen Justizministerium, für die Rechtsanwaltschaft Rechtsanwalt Manfred Weidmann von der BRAK und Henning Bahr vom DAV, für die Rechtspolitik Professorin Dr. Beate Rudolf vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar sowie die frühere rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Katharina Raue waren ebenso anwesend wie der Richter am Oberlandesgericht Jörg Tillmanns sowie Lukasz Batruch von der niedersächsischen Landesvertretung, beide Mitglieder im Vorstand von RechtGrün e.V.

DR. BEATE RUDOLF, DIREKTORIN DES DEUTSCHEN INSTITUTS FÜR MENSCHENRECHTE UND TILL STEFFEN, JUSTIZSENATOR DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Die Teilnehmenden waren sich einig, dass in der Diskussion zahlreiche wichtige Ansätze thematisiert worden waren, und setzen die Gespräche anschließend bei Sekt & Selters sowie Leipziger Leckereien fort.

Ablaufplan

Begrüßung und Vorstellung des Vereins: Ingrid Hönlinger, Rechtsanwältin, Vorsitzende RechtGrün e.V.

Impulsreferat: Dieter Lauinger, Thüringischer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

Fishbowl (1. Runde): Bestandsaufnahme

HauptdiskutantInnen:

Uwe-Dietmar Berlit, Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Henning J. Bahr, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Osnabrück, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Ausländer- und Asylrecht“ des DAV
Dirk Behrendt, Justizsenator des Landes Berlin

Moderation: Renate Künast, MdB, Vorsitzende Rechtsausschuss Deutscher Bundestag

Im Anschluss daran…

Fishbowl (2. Runde)Perspektiven

HauptdiskutantInnen:

Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Manfred Weidmann, Rechtsanwalt, Mitglied des Ausschusses Ausländer- und Asylrecht der Bundesrechtsanwaltskammer
Till Steffen, Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg

Moderation: Katja Keul, MdB, Vorsitzende RechtGrün e.V., Rechtspolitische Sprecherin Bundestagsfraktion B‘90/DIE GRÜNEN

Moderation: Ingrid Hönlinger, Rechtsanwältin, Vorsitzende RechtGrün e.V.

Februar 2016: Bericht von der Veranstaltung „Alternative Streitbeilegung – Wieviel Konkurrenz verträgt die Justiz?“

Bericht von der Veranstaltung „Alternative Streitbeilegung – Wieviel Konkurrenz verträgt die Justiz?“

am Freitag, den 12.02.2016 in Karlsruhe

Einaldung, Ablaufplan und Kommentare zur Veranstaltung

Rund 100 Teilnehmende trafen sich zur öffentlichen Veranstaltung von RechtGrün in Karlsruhe. Darunter waren namhafte Vertreterinnen und Vertreter aus allen Bereichen der Justiz, wie für die Gerichte die Richter des Bundesverfassungsgericht Professorin Dr. Susanne Baer, Professor Dr. Reinhard Gaier und Ulrich Maidowski sowie die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, für die Justizverwaltung die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und der thüringische Justizminister Dieter Lauinger, für die Rechtsanwaltschaft Rechtsanwalt Michael Then aus dem Präsidium der BRAK, der Rechtspolitik, wie Professor Dr. Reinhard Greger, sowie aus dem Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung.

RechtGrün Vorsitzende Katja Keul, MdB, begrüßt die Gäste.

RECHTGRÜN VORSITZENDE KATJA KEUL, MDB, BEGRÜSST DIE GÄSTE

Mitglieder des Deutschen Bundestags, Sylvia Kotting-Uhl, und des Baden-Württembergischen Landtags, Dr. Gisela Splett, zugleich Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg und Alexander Salamon waren ebenso anwesend wie der Richter am Oberlandesgericht Jörg Tillmanns und die rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Katharina Raue aus dem Vorstand von RechtGrün sowie der Geschäftsführer des Vereins, Lukasz Batruch.

Die Vorsitzende von RechtGrün, Katja Keul, begrüßte die Versammlung und erinnerte an die Gründung des Vereins vor eineinhalb Jahren am Rande des Juristentages in Hannover im September 2014. Es gehe darum, der Rechtspolitik eine laute und vernehmbare Stimme zu geben – gerade auch im grünen Spektrum. Nicht nur im Parlament, sondern auch in der Justiz sei eine höhere Wertschätzung dringend erforderlich.  Die Bedeutung einer funktionierenden Justiz dürfe in einem Rechtsstaat keinesfalls an den Kosten fest gemacht werden. Grüne und  Rechtspolitikerinnen hätten immerhin gemeinsam, dass sie meist in der Minderheit seien und müssten schon von daher zusammenhalten, fügte sie augenzwinkernd hinzu.  Beim Versuch zusammenzubringen, was zusammen gehört, habe man immer wieder überrascht festgestellt, wie viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter sich in den Tiefen der Praxis verbergen, die teilweise heimatlos nach einem Anknüpfungspunkt suchten, um endlich aus der Deckung zu kommen. Genau dieser Anknüpfungspunkt wolle RechtGrün sein.

Im Fishbowl: Justizminsister Lauinger (Thüringen), Niewisch-Lennartz (Niedersachsen), Vorsitzende RechtGrün Hönlinger, BGH-Präsidentin Limperg

IM FISHBOWL: JUSTIZMINSISTER LAUINGER (THÜRINGEN), NIEWISCH-LENNARTZ (NIEDERSACHSEN), VORSITZENDE RECHTGRÜN HÖNLINGER, BGH-PRÄSIDENTIN LIMPERG

Das erste Panel stand unter dem Titel „Alternative Streitbeilegung in Deutschland“. Die Präsidentin des Bundesgerichtshof, Bettina Limperg, äußerte die Sorge, dass das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz eine Konkurrenz zur staatlichen Gerichtsbarkeit darstellen könne. Ein solches Parallelsystem zur staatlichen Gerichtsbarkeit könne dazu führen, dass Verbraucherrechte nicht ausreichend gewahrt werden. Auch stelle sich die Frage nach der Transparenz solcher Stellen.

Auch die Justizministerin von Niedersachsen, Antje Niewisch-Lennartz, sah Schlichtungsstellen als eine Herausforderung für die Justiz. Wenn die Eingangszahlen an den Gerichten zurück gingen, stelle sich die Frage, was Justiz besser machen könne. Unabhängig von den Schlichtungsstellen sei die eigenverantwortliche Konfliktlösung durch Mediation eine wichtige Ergänzung des rechtsorientierten Konfliktlösungsprogramms.

Aus Sicht von Dieter Lauinger, Justizminister in Thüringen, besteht der Vorteil von Schlichtungen oder Mediationen darin, dass es am Ende eines Rechtsstreits nicht unbedingt Sieger und Verlierer geben muss. Damit würde ein weiterer Rahmen für eine echte Konfliktbeilegung gelegt werden können. Allerdings müsse es klare Regelungen für die Schlichtung geben, einschließlich rechtsstaatlicher Garantien.

In die Diskussionsrunde, die in Form des „Fischbowl-Verfahrens“ geführt wurde, konnte sich auch das Publikum einbringen. Diese Gelegenheit ergriffen die Leiterin der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft, Monika Nöhre, der Versicherungsombudsmann Professor Dr. Günter Hirsch, die Mediatorin Dr. Katarzyna Schubert-Panecka, sowie der Präsident des Landesarbeitsgerichts Eberhard Natter.

Zusammenfassend konnte Moderatorin Ingrid Hönlinger, Vorsitzende von RechtGrün e.V., feststellen: „Die Justiz sollte an ihrer Verbesserung arbeiten, aber wo die außergerichtliche Streitbeilegung besseres zu leisten vermag, sollte sie gefördert werden.“

Abgeordnete Künast, Chefjustiziar Wernicke (DIHK), Landtagsabgeordneter Filius, Journalistin FAZ Bubrowski

ABGEORDNETE KÜNAST, CHEFJUSTIZIAR WERNICKE (DIHK), LANDTAGSABGEORDNETER FILIUS, JOURNALISTIN FAZ BUBROWSKI

Das zweite Panel stand unter der Überschrift „Alternative Streitbeilegung auf internationaler Ebene“.

Dr. Helene Bubrowski, Redakteurin bei der Frankfurter Allgemeine Zeitung, sprach sich für internationale Schiedsgerichte – auch im Rahmen von TTIP – aus. Aus ihrer Sicht führen diese zu einer Verrechtlichung des internationalen Raumes. Sie drängten das Recht des Stärkeren zurück. Staatliche Gerichte hätten in internationalen Streitfällen „keine neutrale Funktion“. Politische Einflussnahmen seien zu befürchten.

Diese Einschätzung teilte Professor Dr. Stephan Wernicke, der Chef-Justiziar des Deutschen Industrie und Handelskammertages. Er sieht in Schiedsgerichten ebenfalls eine Verbesserung der internationalen Rechtslage.

Demgegenüber schilderte die Bundestagsabgeordnete Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages, die problematischen Seiten speziell der TTIP-Verhandlungen und der darin enthaltenen Schiedsgerichtsbarkeit. Neben demokratisch verfassten Regelungen würden mit solchen Verträgen parallel neue Verfahren aufgebaut. Eine Schieflage liege vor, da Investoren vor Schiedsgerichten gegen Staaten klagen könnten, die wiederum Recht setzten ohne den gleichen Auslegungsmaßstab zu haben wie europäische oder nationale Rechtsprechung. Hier stelle sich zudem die  Frage, warum beispielsweise Verbände, wie der Nabu oder Verbraucherschutzverbände, dies nicht tun dürften. Es sei wesentlich sinnvoller, internationale Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der UNO zu regeln. Hier könnten Werte, wie Menschenrechte, soziale Schutzvorschriften oder ökologische Standards, Berücksichtigung finden.

In der Fishbowl-Diskussion meldeten sich der BGH-Anwalt Professor  Hilmar Raeschke-Kessler, der Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Umweltministerium, Dr. Thomas Griese, Dr. Christiane Rohleder aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie der BGH-Richter Dr. Claudio Nedden-Boeger, zu Wort.

Landtagsabgeordneter Filius, FAZ Journalistin Bubrowski und BGH Präsidentin im Gespräch

LANDTAGSABGEORDNETER FILIUS, FAZ JOURNALISTIN BUBROWSKI UND BGH PRÄSIDENTIN IM GESPRÄCH

Nach einer lebhaften Diskussion stellte Moderator Jürgen Filius, rechtspolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, fest: „Dringend notwendig zur Sicherung von Standards sind Schiedsgerichte nicht. Es wäre sinnvoller, die internationale Rechtsetzung im Rahmen der bestehenden globalen Organisationen voranzubringen.“

Vertieft wurden die zahlreichen Gedankenansätze bei Sekt und Selters beim anschließenden Empfang.

TeilnehmerInnen der Veranstaltung im Gespräch bei Sekt & Selters

TEILNEHMERINNEN DER VERANSTALTUNG IM GESPRÄCH BEI SEKT & SELTERS

November 2015: Bericht von der öffentlichen Diskussion zum Thema „e-justice – Chancen und Risiken“

Bericht von der öffentlichen Diskussion zum Thema „e-justice – Chancen und Risiken“

am Freitag, 06.11.2015 in Stuttgart

Intensive Gespräche gab es bei der ersten Veranstaltung von RechtGrün e.V. in Baden-Württemberg. Für die Podiumsdiskussion am 06.11.2015 im Hospitalhof in Stuttgart konnten hochrangige Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner gewonnen werden. Auf dem Podium diskutierten Professor Johann Bader, Sprecher des baden-württembergischen Landesverbands der Neuen Richtervereinigung, Frank E.R. Diem, ehemaliger Präsident der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Inken Gallner, Ministerialdirektorin im Justizministerium von Baden-Württemberg, Detlev Heyder, Vizepräsident des Anwaltsverband Baden-Württemberg, sowie Wulf Schindler, Vorstand im Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg mit der Vereinsvorsitzenden, Rechtsanwältin Ingrid Hönlinger, und dem Gründungsmitglied Jürgen Filius, Rechtsanwalt und rechtspolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion Baden-Württemberg.

Die Gesprächsrunde startete mit einer persönlichen Einschätzung der Podiumsteilnehmenden zur e-justice. Hieran schlossen sich Stellungnahmen zu Chancen und Risiken von e-justice an.

Einigkeit bestand darin, dass es eine anspruchsvolle Aufgabe darstellt, den elektronischen Rechtsverkehr bis 2022 im gesamten Bundesgebiet zu implementieren. Es sei aber notwendig, weil die Gesetzeslage dies so vorsehe. Eine gute Vorbereitung sei bereits erfolgt, angesichts der Dimension der Umstellung sei aber auch damit zu rechnen, dass Reibungen nicht ausgeschlossen werden könnten.

Chancen bestünden in einer größeren Effizienz und Schnelligkeit in der Datenübermittlung. Akteneinsicht könne schneller gewährt werden. Ein Datenzugriff innerhalb einer Behörde oder eines Anwaltsbüros sei leichter möglich. Eventuell könne auch Aktenraum eingespart werden.

Auch die mit dem elektronischen Rechtsverkehr verbundenen Risiken sollten jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Die Datensicherheit müsse soweit irgend möglich gewährleistet werden. Dasselbe gelte für die richterliche Unabhängigkeit, denn es bestehe die Gefahr der vollständigen Überwachung, die die für die Rechtsfindung erforderliche Kreativität einschränken könne. Für Kolleginnen und Kollegen, die keine digitale Affinität hätten, könnten sich Berufsausübungshindernisse ergeben.

e-justice in Stuttgart

V.L: KATHARINA RAUE, INGRID HÖNLINGER, FRANK E.R. DIEM, INKEN GALLNER, WULF SCHINDLER, JÜRGEN FILIUS, DETLEV HEYDER, JOHANN BADER

Eine weitere Veranschaulichung der diskutierten Themen erfolgte im anschließenden Gespräch mit den Besucherinnen und Besuchern der Veranstaltung. Darunter waren Katharina Raue aus dem Vorstand von RechtGrün, die auch justizpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz ist, Hans-Peter Rumler, der Präsident des Amtsgerichts Stuttgart, Jürgen Gneiting, Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart, das Modellgericht für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist, Ulrich Hensinger, Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, sowie Markus Beck vom Landgericht Stuttgart und Christian Schnabel von der Universität Tübingen.

Besprochen wurde, dass mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs Termine schneller und effizienter vereinbart werden könnten. Allerdings führe die Digitalisierung der Aktenarbeit im Vergleich zur Arbeit mit Papier auch zu einer anderen, möglicherweise eingeschränkten Wahrnehmung. Einvernehmen bestand auch darin, dass eine gute und umfassende Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität haben muss.

Auf Anwaltsseite wurde klar, dass die Nutzung des beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) ab dem 01.01.2016 Pflicht ist. Wer es nicht nutze, müsse dennoch mit Zustellungen an dieses Postfach und entsprechenden Haftungsrisiken rechnen.

Bei Getränk und Gebäck wurden die Gespräche anschließend in kleiner Runde fortgesetzt. Allgemein bestand Einigkeit darin, dass die Veranstaltung sehr informativ war und zu weiterer Beschäftigung mit dem Thema e-justice angeregt hat.

September 2014: Bericht von Öffentlichen Diskussion „Strafrecht zwischen Symbolpolitik und Ultima Ratio“ und der 1. Mitgliederversammlung

Bericht von Öffentlichen Diskussion

„Strafrecht zwischen Symbolpolitik und Ultima Ratio“
und der 1. Mitgliederversammlung

Zeitgleich mit dem Deutschen Juristentag, der im September 2014 in Hannover stattfand, haben Juristinnen und Juristen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN den überparteilichen Verein „RechtGrün – Verein grüner und grünnaher JuristInnen“ gegründet. In diesem Verein kann jeder und kann jede Mitglied werden, der oder die einen juristischen Hintergrund oder juristisches Interesse hat.

Nun fand in Berlin, in der Bremer Landesvertretung, die erste Versammlung der ca. fünfzig Mitglieder des Vereins aus Politik, Praxis und Wissenschaft statt. Bereits zu Beginn des Treffens war eine starke Aufbruchsstimmung wahrnehmbar. Die anwesenden Mitglieder sprachen sich für eine stärkere Vernetzung von Juristinnen und Juristen aus, die sich für Rechtspolitik interessieren. Auch bestand deutliches Interesse daran, sowohl grundsätzliche als auch aktuelle Rechtsfragen vertieft juristisch zu diskutieren.

 

Regen Anklang fand die anschließende öffentliche Veranstaltung. Hieran haben aus der Politik auch die Justizministerin von Niedersachsen, Antje Niewisch-Lennartz, der Justizminister von Thüringen, Dieter Lauinger, der Justizsenator von Hamburg, Dr. Till Steffen, der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele, der rechtspolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Jürgen Filius, sowie die Sprecherin und der Sprecher der Grünen Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht, Yvonne Plaul und Torsten Mahncke, sowie aus der Justiz unter anderem der BGH-Richter Dr. Claudio Nedden-Boeger teilgenommen. Vorstandsmitglied Katharina Raue, justizpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, konnte wegen wichtiger Plenartermine nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

In ihrer Begrüßung benannte die Vorsitzende Ingrid Hönlinger als Anliegen des Vereins, grüner Rechtspolitik ein klares Profil zu geben. Der Verein verstehe sich als Diskussions- und Vernetzungsplattform für eine Rechtspolitik, die ökologisch, ökonomisch und sozial bewusst sei. Die Vereinsmitglieder würden sehr genau auf die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte achten, auch in Deutschland. Mit Blick auf den NSA- und BND-Skandal führte die ehemalige Bundestagsabgeordnete aus: „Wir müssen alle unsere Sinne stärken, damit die Freiheit nicht der Sicherheit geopfert wird.“

Anschließend führte Vorstandsmitglied Renate Künast in das Diskussionsthema „Strafrecht zwischen Symbolpolitik und Ultima Ratio“ ein. Die Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherpolitik im Deutschen Bundestag sagte: „Strafrecht greift nur dann ein, wenn Rechtsgüter verletzt werden. Es schützt das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, die Ehre, den persönlichen Geheimbereich und vieles mehr.“ Das von der Bundesregierung geplante Antidopingesetz solle die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben sichern. Dieses Interesse sei weder allgemeingültig noch von so hohem Rang wie die anderen strafrechtlich geschützten Rechtsgüter. Es handle sich deshalb um eine ungerechtfertigte Ausweitung des Strafrechts. Auch die Strafbarkeit der Beihilfe beim Suizid sei nicht erforderlich.

Renate Künast forderte stattdessen mehr Fürsorge statt mehr Strafrecht. Anders sei dies bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates und der daraus resultierenden Frage, ob der Paragraf 177 StGB (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) reformiert werden müsse. Hier bestehe tatsächlich eine Schutzlücke und zwar dort, wo das (meist weibliche) Opfer sich in den Augen des Gerichts nicht genügend nach einem klassischen Muster wehre.

Die Vereinsvorsitzende Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, lud die Anwesenden im Anschluss zum Gespräch im Rahmen einer Fishbowl ein.

Diese Einladung nahmen die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung gerne an. Es folgte ein hochkarätiges Gespräch darüber, ob und inwiefern neue Strafrechtsvorschriften zu einer Verbesserung des Zusammenlebens in Deutschland führen oder sogar kontraproduktiv sein können. Gerne ergriffen auch die Justizministerin und die Justizminister von Bündnis 90/DIE GRÜNEN das Wort und sprachen über das Strafrecht im Bereich Doping, Schwarzfahren und Wohnungseinbrüche. „Einigkeit bestand daran, dass das Strafrecht die Prävention von rechtswidrigen Taten und den ausreichenden Einsatz von Polizeikräften nicht ersetzen könne“, erklärte Katja Keul. Der Schatzmeister von RechtGrün, Jörg Tillmanns, wies darauf hin, dass die Ahndung neuer Strafrechtsvorschriften zusätzliche Investitionen in die Justiz voraussetze. Für den Geschäftsführer des Vereins, Lukasz Batruch, war wichtig, dass die grundsätzliche Zurückhaltung der Grünen gegenüber weiteren Verschärfungen des Strafrechts auch dann gelten müsse, wenn es um die Ahndung von Angriffen auf Grüne Herzensthemen, wie zum Beispiel den Minderheitenschutz, gehe.

Die Teilnehmenden an der Veranstaltung waren vom hohen Niveau der Diskussion begeistert und setzten die Gespräche in lockerer Atmosphäre bei Sekt und Selters fort.

 

Debattenbeitrag zur Diskussion von Katja Keul, MdB

Veranstaltungsflyer