Debattenbeiträge

 

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Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte

Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte

Die Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern erfolgt in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Grundsatz der Bestenauslese (Artikel 33 Absatz 2 GG) und dem Erfordernis der demokratischen Legitimation (Artikel 95 Absatz 2 GG). Diesem Spannungsverhältnis muss eine Reform der Bundesrichterwahl  gerecht werden. Dazu müssen wir schon vor der Erstellung von Vorschlagslisten ansetzen.

Bisher gibt es weder konkrete Anforderungsprofile für die Kandidatinnen und Kandidaten, noch können sie sich aktiv auf eine Stelle an einem Bundesgericht bewerben. Ins Auswahlverfahren einbezogen werden nur vom Wahlausschuss oder Justizministerium vorgeschlagene Personen. Das intransparente Verfahren hat Folgen: Konkurrentenabwehrklagen anderer Richterinnen und Richter häufen sich und die Besetzung der Stellen an den Bundesgerichten verzögert sich.

Wir haben in einem Antrag unsere Vorschläge formuliert, wie das System der Wahl zu den obersten Bundesgerichten nachvollziehbarer und transparenter gestaltet werden kann und wie wir gleichzeitig die Chancengleichheit für Frauen fördern können. Lesen Sie den Antrag hier: Reform der Wahl für die obersten Bundesgerichte

Gesetzentwurf zur Streichung des §103

Gesetzentwurf zur Streichung des §103

Lesen Sie den Grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Streichung des Majestätsbeleidigungsparagrafen hier