Niedersachsen

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Katja Keul                                                                        Thomas Klein 

Besuch beim Staatsgerichtshof Nds, Landesgruppe Niedersachsen

Am 13.04.2023 besuchten Mitglieder der Landesgruppe Niedersachsen von RechtGrün den Niedersächsischen Staatsgerichthof in Bückeburg. Initiatior Tobias Walkling hatte den Kontakt zum neu gewählten Präsidenten des Gerichts, Herrn Wilhelm Mestwerdt aufgenommen, der die Gelegenheit gerne wahrnahm, den Niedersächsischen Staatsgerichtshof und seine Tätigkeit vorzustellen. Die Präsidentin des Landgerichts Bückeburg, Frau Eike Höcker, in dessen Schwurgerichtssaal das neunköpfige Verfassungsgericht verhandelt, referierte zur Geschichte dieses Gebäudes, im dem bis 1933 der Landtag des Freistaates Schaumburg-Lippe tagte. In der nachfolgenden Diskussion ging es u.a. um Frage des Umfangs von Informationspflichten der Landesregierung. Über Vergangenes und Aktuelles berichteten u.a. MdB Helge Limburg und MdL Evrim Camuz.

 

 
 

„Zum „Rechtspolitischen Brunch“ hatte die Landesgruppe Niedersachsen von RechtGrün wieder nach Celle eingeladen. Am 18.03.2023 trafen sich Mitglieder und Interessierte, um sich über aktuelle rechtspolitische Themen informieren zu lassen und darüber zu diskutieren.

Zunächst berichtete MdB Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion und niedersächsisches Vorstandsmitglied von RechtGrün, über den Bundestagsbeschluss zur Wahlrechtsreform vom Vortag. Er beleuchtete die bisherigen Bemühungen, den Bundestag zu verkleinern und die aktuellen Beratungen sowie die Positionen der Oppositionsfraktionen. MdB Limburg kündigte weitere Gesetzesinitiativen vor allem im Bereich des Strafrechts an, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden waren. Zum Thema audio-visuelle Dokumentation der Hauptverhandlung wurde berichtet, dass sich die Neue Richtervereinigung Niedersachsen für eine Audiodokumentation ausgesprochen hat. Das jedenfalls – so die Diskussion – wäre ein besserer Kompromiss, als eine Beschränkung der Aufzeichnung nur für besondere Strafverfahren.

Für die Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen erläuterte MdL Evrim Camus, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, welche rechtspolitischen Ziele in Niedersachsen angegangen werden sollen. Sie verwies auf die Bemühungen, durch Landesverordnung zu § 31 a BtmG die Kriminalisierung des Konsums von Cannabis zu beenden, womit sich auch die amtierende Justizministerin in den Koalitionsverhandlungen einverstanden erklärt hatte. MdL Camus stellte zur Diskussion, dem neuerdings zu beobachtende Phänomen strafrechtlich entgegenzutreten, Geschädigte von Straftaten noch vertieft durch Veröffentlichung im Internet zu schädigen, durch eine entsprechende Ergänzung des StGB-AT (z.B. § 46 StGB).

Schließlich wurde über die populistische Forderung diskutiert, die Strafmündigkeit von 14 Jahren zu reduzieren. Diese Forderung wurde einhellig abgelehnt. Solchen Handlungen Strafunmündiger müssen sozialpädagogische und/oder psychothereutische Maßnahmen folgen, wie sie das geltende Jugendhilfe- und Familienrecht ermöglichen, aber keine strafrechtlichen.“

 

 

Treffen der Landesgruppe Niedersachsen in Oldenburg am 09.03.2018